JOHANN PRIEWASSER

Aigertsham 26
5251 Höhnhart
AUSTRIA
Tel. +43(0)7755/5398-0
Fax +43(0)7755/5398-4
priewasser@vollholzsauna.at

Verkaufs- und Lieferbedingungen PDF
Donnerstag, 27. August 2009 um 18:41 Uhr
1. Allgemeines:
I/1) Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur aufgrund nachstehender
Bedingungen, die spätestens mit dem Empfang unserer Auftragsbestätigung als
anerkannt gelten. Serienmäßige Abweichungen in Form von Konstruktion sind zulässig,
sofern hiedurch keine dem Käufer unzumutbaren Abweichungen eintreten.
I/2) Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpfl ichten uns nicht, auch wenn wir
diesen nicht ausdrücklich widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen
Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt
ist.
I/3) Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt worden sind.
II. Angebot und Abschluss:
II/1) Alle unsere Angebot sind unverbindlich und freibleibend.
II/2) Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande.
II/3) Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
III. Preis:
III/1) Zur Berechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise
III/2) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Preise frei Haus, jedoch ausschließlich
Verpackungs- und Verladematerial
IV. Ausführung der Lieferung:
IV/1) Eine von uns zugesagt Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen
und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Zugesagte Liefertermine werden
bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd. Teillieferungen sind zulässig.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss
von Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung
der Lieferverpfl ichtung.
IV/2) Die Lieferung erfolgt frei Haus.
IV/3) Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Verkäuferin, auch bei
Teillieferung. Die Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen
Auftrag des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen
Beauftragten geht die Gefahr auf den Käufer über.
IV/4) Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme
allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort Ried/Innkreis vereinbart.
V. Mangelrüge:
V/1) Mangelrügen sind vom Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der
Lieferung schriftlich vorzubringen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der
Rechnungsbeträge. Fehler, die erst nach Gebrauchnahme erkennbar sind, werden
nur anerkannt, wenn die Rüge unverzüglich nach Feststellung der Fehler, spätestens
jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Lieferung schriftlich
geltend gemacht wird.
Stellt uns der Besteller auf Verlangen nicht Proben der beanstandeten Lieferung
unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Bei berechtigter Mängelrüge
wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände einwandfrei Ersatz
geliefert oder gegen Rückgabe Gutschrift erteilt.
V/2) Nur wenn wir die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnen, ist der Käufer berechtigt,
die Mängelbehebung durch eine andere Firma vornehmen zu lassen.
V/3) Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer die Vorschriften
über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und
insbesondere die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß und
zeitgerecht durchführen lässt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder
durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist.
VI. Einbau- und Wartungsvorschriften:
VI/1) Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Einbau-, Wartungs- und
sonstige Vorschriften beachtet werden müssen. Für Schäden jeglicher Art durch
Überlastung oder unsachgemäße Behandlung wird keinerlei Haftung übernommen.
VII. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz:
VII/1) Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen
für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9
Produkthaftungsgesetz)
VII/2) Für den Fall, dass der Besteller die vertragsgegenständliche Ware an einen
anderen Unternehmer weiterveräußert, verpfl ichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß
§ 9 Produkthaftungsgesetz an den anderen Unternehmer zu überbinden.
VII/3) Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpfl ichtet sich
der Besteller, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang
mit einer verschuldungsunabhängigen Haftung entstehen, zu ersetzen.
VII/4) Sollte der Besteller selbst im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung
herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber auf einen Regress.
VIII. Eigentumsvorbehalt:
VIII/1) Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen
gleich aus welchem Rechtsgrund (auch aus vorgegangenen Vermietungen), unser
Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für unsere Saldoforderung. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pfl ichten des Käufers, insbesondere
auf die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
VIII/2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften
Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen
Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich
benachrichtigen.
VIII/3) Der Käufer ist verpfl ichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des
Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, zu tragen, soferne
sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.
VIII/4) Der Käufer ist verpfl ichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
den Kaufgegenstand pfl eglich zu behandeln.
VIII/5) Veräußert der Käufer entgegen Ziffer 2 den Liefergegenstand, so sind seine
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Abnahmerechten bis zur Höhe unserer
Forderung gegen ihn im Voraus sicherungshalber an uns abzutreten.
VIII/6) Kommt der Käufer seinen Verpfl ichtungen nicht nach oder stellt er seine
Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit
späterer Fälligkeit laufen. Wir sind für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe
des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu
verlangen. Nach Übernahme des Kaufgegenstandes steht es nach unserem Ermessen
frei, entweder den Kaufgegenstand bestmöglich zu veräußern und den
erzielten Erlös dem Käufer auf seine noch bestehenden Verpfl ichtungen gutzuschreiben
oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis zurückzunehmen und
dem Käufer für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete
zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
IX. Zahlungsbedingungen:
IX/1) Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt netto ohne Skonto oder
sonstige Abzüge. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von einem Prozent
pro Monat berechnet.
IX/2) Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen und unter Berechnung
der üblichen Diskont- und Bankspesen angenommen, wobei diese Kosten stets
sofort in bar fällig sind. Eine Hereinnahme der Wechsel erfolgt nur, wenn sie von
unseren Banken diskontiert werden. Derartige Zahlungen gelten erst mit Einlösung
der Wechsel als geleistet.
IX/3) Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers ein oder werden Umstände bekannt, welche
die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, werden sämtliche
Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem
Fall nur gegen Vorauszahlung. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen sowie deren Herausgabe
oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers sofort
verlangen. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt, sofern
sie nicht über eine besondere Geldvollmacht verfügen.
IX/4) Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass Mahnspesen bzw. Inkassokosten
sowie die Kosten des vorprozessualen Einschreitens unseres Rechtsanwaltes
in Rechnung gestellt werden und verpfl ichtet sich zur vollständigen Bezahlung
dieser Kosten. Weiters erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
kapitalisierte Zinsen und Mahn- bzw. Inkassospesen bzw. Kosten des vorprozessualen
Einschreitens als Hauptsachenbetrag dem Klagsbetrag aus der ursprünglichen
Forderung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zugezählt werden.
X. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht,
wobei aber ausdrücklich die Anwendbarkeit der Wiener Kaufrechtskonvention
1980 ausgeschlossen wird. Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen
Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Braunau bzw. dem sachlich zuständigen Gerichtshof
LG Ried/Innkreis.
XI. Information zum Datenschutzgesetz
Entsprechend § 22 Datenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, dass wir personenbezogene
Daten auf unserer Datenverarbeitungsanlage speichern und verarbeiten.
Art der Daten und Zweck der Verarbeitung wird ausschließlich durch die Notwendigkeit
der Durchführung unserer Geschäftsverbindung bestimmt. Übermittlung
von Daten ist nur zulässig bei gesetzlichen Pfl ichten und zur Abwicklung des Geldund
Zahlungsverkehrs. Jegliche sonstige Übermittlung bedarf Ihrer Zustimmung.